Montag, 23. Juni 2014

Wie gewonnen, ...


Es ist mal wieder einer dieser Montage.

An diesem heutigen speziellen Montag ereilte mich nun die Aufforderung zur Rückzahlung meines Studiendarlehens gemäß BAföG.
Man weiß, dass dieser Brief kommt, aber man erwartet ihn einfach nicht, wenn man noch kein „richtiges Geld verdient“, aber dennoch knapp über dem Freibetrag liegt, der notwendig ist, um die Rückzahlung eine Weile aufzuschieben, z.B. bis man einen voll-bezahlten Job hat.

Warum habe ich keinen voll bezahlten Job? Weil ich den Weg von Ruhm und Ehre gewählt habe, oder anders ausgedrückt: Ich bin Doktorand in der Biologie.
Niemand will dich ohne den Doktortitel einstellen, und niemand will dich für die Promotion bezahlen. Deshalb gibt’s nur halbes Geld. Damit ist man für Universitäten erschwinglich.
Ich habe mir diesen Weg bewusst ausgesucht und bin sehr zufrieden damit. Dennoch habe ich entweder nicht gewusst oder einfach verdrängt, dass das „Bafög“ nicht beginnend fünf Jahre nach Beendigung des Studium zurückgezahlt werden muss, sondern fünf Jahre nach Ende des Förderungszeitraums, des zuerst geförderten Ausbildungsabschnittes. In meinem Fall zählt also das Ende des Bachelorstudiums, das bestenfalls als Basisausbildung zählen kann, nicht als fertiger Berufsabschluss. In Rechnung gestellt wird dann aber nicht nur der offene Betrag aus dem Bachelorstudium, sondern bereits auch die danach, wie in meinem Fall für ein Masterstudium, erhaltenen Leistungen, auch wenn diese erst wenige Monate zurückliegen oder sogar noch gezahlt werden.

Fazit: Fünf Jahre nach Beendigung meines Bachelorstudiums, das nicht mein letzter Hochschulabschluss war,  arbeite ich nun also, aber verdiene gerade nur so viel Geld, dass man mir davon schonwieder etwas abzwacken kann.

Prognose: in bestenfalls 59,78 Monaten werde ich mein "Bafög" zurückgezahlt haben.



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